Allgemeine Geschäftsbedingungen / braincontrol
Andreas Ullrich, R.-Leonhard-Str. 54, 01097 Dresden – im Folgenden
braincontrol oder Agentur genannt

1 Allgemeines

1.1 Vorliegende AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtlichen Sondervermögen im Sinne der §§ 14. 310 Abs.1 BGB. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen Lieferungen und Leistungen von braincontrol. Sie gelten auch für Ergänzungs- und Folgeaufträge, soweit es sich um gleichartige Auftragsgegenstände handelt oder eine ständige Geschäftsbeziehung vorliegt. An ihr schriftliches Angebot ist braincontrol vorbehaltlich des Vorliegens eines wichtigen Grundes nur dann und solange gebunden, wie dies in ihrem Angebot bestimmt ist. Die Angebotsbindung kann braincontrol ganz oder teilweise, z.B. durch den Zusatz „Angebot freibleibend“, ausschließen. Soweit braincontrol die Angebotsbindung ganz oder teilweise ausschließt, ist braincontrol zum Vorbehalt des Widerrufs ihres Angebots bis zum Zugang der Annahmeerklärung berechtigt, soweit sie infolge einer zwischenzeitlichen Bestätigung anderer Aufträge an der Angebotsausführung gehindert ist. Die Erklärung eines entsprechenden Vorbehalts im Angebot erfolgt beispielsweise durch den Zusatz „Angebot freibleibend entsprechend Verfügbarkeit“. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2 Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Vertragsschluss oder schriftlicher Bestätigung des Auftragsangebots der braincontrol spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Dienstleistung zustande. Art und Umfang der von braincontrol geschuldeten Leistungen bestimmen sich – soweit nicht gesondert vereinbart – ausschließlich nach dem Inhalt des geschlossenen Auftrags bzw. der Bestätigung des Auftragsangebots. Angaben in Prospekten, sonstigen Werbeschriften und auf den Internetseiten der braincontrol stellen weder die Übernahme einer Garantie noch eines Beschaffenheitsrisikos dar. Die Schriftform ist auch bei Übersendung per Fax oder Email gewahrt.

1.3 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

1.4 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen braincontrol unverzüglich mitzuteilen.

1.5 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

1.6 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

1.7 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

1.8 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird braincontrol ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.

2 Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Kunde unterstützt braincontrol bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird braincontrol hinsichtlich der von braincontrol zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, braincontrol im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese braincontrol umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass braincontrol die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

3 Beteiligung Dritter

3.1 Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von braincontrol tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. braincontrol hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn braincontrol aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

4 Termine

4.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von braincontrol nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.4.2 Im Vertrag genannte Lieferfristen und –termine sind unverbindliche Angaben, soweit braincontrol die Lieferzeiten nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bzw. Fixgeschäft bezeichnet. Die Liefertermine werden insoweit grundsätzlich nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von braincontrol vereinbart und verstehen sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Verfügbarkeit der eingesetzten Kooperationspartner von braincontrol sowie unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei braincontrol oder beim Kooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen etc.

4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat braincontrol nicht zu vertreten und berechtigen braincontrol, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. braincontrol wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

5 Leistungsumfang

5.1 Der Umfang der von braincontrol zu erbringenden Leistung richtet sich primär nach dem Inhalt der vertraglich getroffenen Vereinbarung.

5.2 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von braincontrol zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber braincontrol äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann braincontrol von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

5.3 braincontrol prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt braincontrol, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt braincontrol dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt braincontrol die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

5.4 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird braincontrol dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

5.5 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als schriftliche Nachtragsvereinbarung beifügen.

5.6 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

5.7 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. braincontrol wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

5.8 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von braincontrol berechnet.

5.9 braincontrol ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von braincontrol für den Kunden zumutbar ist.

Vergütung

6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen von braincontrol und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter, denen sich braincontrol im Rahmen der Vertragserfüllung bedient. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von braincontrol mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann braincontrol eine Handling Fee in Höhe von 10% des jeweiligen Auftragswertes erheben.

6.2 Die Vergütung von braincontrol erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von braincontrol , soweit nicht etwas Abweichendes vertraglich vereinbart ist. braincontrol ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze zu ändern oder zu ergänzen, soweit diese vertraglich nicht fest vereinbart sind und dies im Übrigen der Billigkeit entspricht. Von braincontrol erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von braincontrol getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von braincontrol für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

6.4 Der Kunde zahlt braincontrol für die festgelegten Leistungen die im Einzelauftrag vereinbarte oder im Angebot festgelegte Vergütung. Sämtliche Preis sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer. Vereinbarte Stundensätze werden vollständig ohne Abzug von Pausenzeiten und für jede angefangene Stunde abgerechnet. Sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, ist braincontrol– insbesondere bei Neukunden – berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen von einer Anzahlung des Kunden in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme abhängig zu machen. Kommt der Kunde mit der Anzahlung in Verzug, ist braincontrol wahlweise berechtigt, innerhalb einer dem Kunden zu setzenden Nachfrist die Anzahlung zu verlangen oder Sicherheitsleistung für die gesamte Auftragssumme zu verlangen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann braincontrol vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern.

6.5 Soweit sich aus dem Angebot von braincontrol nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag 14 Tagen nach Rechnungsdatum und Rechnungslegung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, nach Ablauf dieser Frist tritt Verzug ein. Im Rahmen der Rechnungslegung ist es ausreichend, soweit eine Übersendung per Fax oder Email erfolgt. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und richten sich im Übrigen nach dem Inhalt des Auftragsangebots. Für die Rechtzeitigkeit jedweder Zahlung und Skontierung ist die Gutschrift des geschuldeten Betrages bei braincontrol maßgeblich. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Zahlungen in bar oder per Überweisung zu leisten. Schecks werden lediglich erfüllungshalber und bei besonderer Vereinbarung angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht braincontrol ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens in Höhe von 2% über dem „Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz“ zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.6.6 braincontrol ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist braincontrol berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Trifft der Kunde eine anderweitige Tilgungsbestimmung, ist braincontrol berechtigt, die Zahlung abzulehnen.

7 Rechte

7.1 braincontrol gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung verbleiben sämtliche Rechte bezüglich des erbrachten Leitungsgegenstandes bei braincontrol. Bis dahin ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. braincontrol kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

8 Schutzrechtsverletzungen

8.1 Der Kunde stellt braincontrol auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter, die gegen den Kunden oder gegen braincontrol bzgl. der von braincontrol erbrachten Leistungen erhoben werden, aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die vom Kunden an braincontrol zur Durchführung des Auftrags übermittelten Materialren und Informationen im Sinne von Nr. 2.1. braincontrol wird den Kunden gegebenenfalls unverzüglich über derartige, der Agentur bekannte Ansprüche Dritter informieren. Informiert die Agentur den Kunden nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis der Inanspruchnahme, über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch. Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht, soweit braincontrol die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat.

8.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf braincontrol – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

9 Rücktritt

9.1 Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn braincontrol diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. Zuvor ist braincontrol Gelegenheit zu geben, innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu schaffen.

10 Haftung

10.1 braincontrol haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet braincontrol nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe der für den Auftrag, ggf. den jeweiligen Teilauftrag vereinbarten Vergütung begrenzt.

10.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet braincontrol insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde
unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von braincontrol.11 Abwerbungsverbot11.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von braincontrol abzuwerben oder ohne Zustimmung von braincontrol anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von braincontrol der Höhe
nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

12 Geheimhaltung, Presseerklärung

12.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

12.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von 2 Jahren hinaus.

12.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

12.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per e-mail – zulässig.12.6 Im Falle der Zuwiderhandlung gilt Nr. 11 im Übrigen entsprechend.

13 Schlichtung

13.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.

13.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.

13.3 Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien die Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistrasse 14 in 40221 Düsseldorf anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen.

13.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung.13.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.

14 Sonstiges

14.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

14.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.14.4 braincontrol darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. braincontrol darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

15 Schlussbestimmungen

15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.

15.2 Sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertrag ist dann unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der durch gesetzliche Vorschriften vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

15.4 Vorausgegangene Fassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von braincontrol werden mit Anerkennung dieser vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der aktuellen Fassung vom 15. Oktober 2012 ungültig.

15.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

15.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist soweit zulässig der Sitz von braincontrol.